In meiner Kanzlei in der
Charlottenstr. 14 / (Alte Tuchfabrik)
52070 Aachen
berate ich Sie im
Sie sind Erbe geworden? Oder möchten Sie bestimmten Menschen
etwas von Ihrem Leben hinterlassen?
Viele Fragen rund um die Begriffe: Testament, gesetzliche
Erbfolge, Pflichtteil, Nachlassplanung, Familienpool, vorweggenommene Erbfolge, Schenkung, Schenkung auf den Tod, Patientenverfügung,
Vorsorgevollmacht, Vermächtnis, Erbschaftssteuer usw. beantworte ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Angesprochen sind hier nicht nur Erben und Erblasser aus dem privaten Bereich, sondern vielmehr auch Unternehmer und Gesellschafter aus dem gewerblich/freiberuflichen Leben. Gerade hier ist eine maßgeschneiderte Planung des Nachlasses unerlässlich für den fortdauernden geschäftlichen Erfolg der Unternehmung.
In diesem Zusammenhang sei auch die steuerliche Planung der Nachlassübertragung im Rahmen der Schenkungs- und Erbschaftssteuer erwähnt. Auch hierbei ist eine durch entsprechende Beratung unterstützte Planung durchaus sinnvoll, um entsprechende Vermögenswerte steuereffizient auf den nachfolgenden Unternehmer zu übertragen.
Aber auch die weiteren Problematiken unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens und deren Finanzierung mittels Steuern, Gebühren und Beiträgen vornehmlich im Rahmen des Steuerrechts, ob nun als Einkommensteuer, als besondere Form dessen für Arbeitnehmer als Lohnsteuer, der Verbrauchssteuer in Form der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, Aufwandsteuer wie die Vergnügungssteuer oder auf unternehmerischer Seite die Körperschafts- und Gewerbesteuer bespreche ich gern mit Ihnen.
Sie sind Kaufmann und haben Fragen zu einem Handelsgeschäft, einem Handelsvertretervertrag, dessen Beendigung oder einer internationalen Handelsbeziehung, dann stehe ich Ihnen als Ihr Anwalt mit Rat und Tat zur Seite.
Sie sind Jungunternehmer oder planen einer zu werden. Bei Ihrer Planung und Ausgestaltung Ihrer jungen Unternehmung unterstütze ich Sie gern. Bei der Frage nach der Rechtsform, ob GbR, oHG oder GmbH bis hin zu Umsatzsteuerfragen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht hilfreich zur Seite. Auch gestandene Unternehmen begleite ich unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten beratend bei der Umfirmierung, Geschäftsteilung, Zusammenführung oder Unternehmensnachfolge.
Auch als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer stelle ich Ihnen meine Expertise in Sachen Arbeitsrecht zur Verfügung. Ob es sich um
Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeugnis, Arbeitsvertrag, Arbeitsentgelt, Entgelthöhe, Gratifikationen, einen
Aufhebungsvertrag, eine Wettbewerbsklausel, Beteiligungen, Freistellungen, Urlaub, Entschädigungsabfindung, Karenzentschädigung,
Vertragsstrafe usw. oder gar eine Bewilligung der Arbeitnehmerüberlassung handelt, stehe ich Ihnen bei Ihrem arbeitsrechtlichem Anliegen zur
Verfügung.
Sie wünschen oder benötigen gar einen rechtlichen Rat, eine Beratung zu Ihrem konkreten Anliegen oder möchten sich außergerichtlich und/oder gerichtlich in einem der oben genannten Rechtsgebieten vertreten lassen?
Rufen Sie mich an und wir vereinbaren einen passenden Termin.
Tel. 0241 - 538 099 48
* es gelten die Allgemeinen Mandatsbedingungen des Rechtsanwaltes Andreas Wehle.